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   LG Weiden/Oberpfalz, 10.12.2021 - 15 O 322/21   

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https://dejure.org/2021,72070
LG Weiden/Oberpfalz, 10.12.2021 - 15 O 322/21 (https://dejure.org/2021,72070)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 10.12.2021 - 15 O 322/21 (https://dejure.org/2021,72070)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 15 O 322/21 (https://dejure.org/2021,72070)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    DS-GVO Art. 2, Art. 4 Nr. 1 u. 2, Art. 9 Abs. 1 u. 2 lit. f; BGB § 823 Abs. 2, § 1004 Abs. 1 S. 2
    Zulässige Datenverarbeitung durch Nennung des Familiennamens einer dritten Person in psychiatrischem Gutachten für sozialgerichtliches Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2021 - 16 U 269/20

    Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Klarnamens und der Darstellung

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.12.2021 - 15 O 322/21
    Ob ein solcher Aufwand betrieben wird bzw. in Anlehnung an Erwägungsgrund 26 eine Identifizierung wahrscheinlich ist und auf wessen Wissen für eine Identifizierbarkeit abgestellt werden muss, kann jedoch vorliegend dahinstehen, da es sich, nach Offenbarung der Klägerin gegenüber dem Beklagten, im Gutachten unstreitig um diese handelt und sie damit identifiziert ist (so im Ergebnis auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.2.2021 - 16 U 269/20, BeckRS 2021, 18726).

    Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.2.2021 - 16 U 269/20, BeckRS 2021, 18726).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.12.2021 - 15 O 322/21
    Auch können in der Erwähnung nur des Nachnamens der Klägerin ohne Vornamen, Wohnort usw., sondern nur in Verbindung mit der geschilderten Beziehung der Klägerin zur Begutachteten, in Anwendung der sog. "relativen Theorie" (vgl. EuGH Urt. v. 19.10.2016, Rs. C-582/14) bereits pseudonyme Daten gegeben sein.
  • VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061

    Erfolglose Klage gegen eine Gemeinde auf Unterlassen von Videobeobachtung und

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.12.2021 - 15 O 322/21
    Ob einem solchen Anspruch die Sperrwirkung des Art. 79 DSGVO entgegensteht (so VG Regensburg, Gerichtsbescheid v. 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061; a.A. LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 15.10.2020 - 2-03 O 356/20 m. w. N.) kann vorliegend dahinstehen, da jedenfalls keine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt.
  • LG Frankfurt/Main, 15.10.2020 - 3 O 356/20

    Unterlassungsanspruch wegen rechtswidriger Datenverarbeitung

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 10.12.2021 - 15 O 322/21
    Ob einem solchen Anspruch die Sperrwirkung des Art. 79 DSGVO entgegensteht (so VG Regensburg, Gerichtsbescheid v. 06.08.2020 - RN 9 K 19.1061; a.A. LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 15.10.2020 - 2-03 O 356/20 m. w. N.) kann vorliegend dahinstehen, da jedenfalls keine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt.
  • OLG Nürnberg, 11.01.2023 - 6 U 4661/21

    Zulässigkeit der Nennung eines Familiennamens durch einen Sachverständigen in

    vom 10.12.2021, Aktenzeichen 15 O 322/21, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Weiden in der Oberpfalz vom 10.12.2021, Az.: 15 O 322/21, wird aufgehoben.

    vom 10.12.2021, Aktenzeichen 15 O 322/21, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG Nürnberg, 06.03.2023 - 6 U 4661/21

    Keine Gehörsrüge nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist

    vom 10.12.2021, Az. 15 O 322/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen habe und dabei einen wesentlichen Teil des klägerseits vorgetragenen Sachverhalts übergangen und daher ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt habe.

    Das Urteil des Landgerichts Weiden in der Oberpfalz vom 10.12.2021, Az.: 15 O 322/21, wird aufgehoben.

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